„Brauche ich wirklich ein eigenes Geschäftskonto?“ Diese Frage höre ich von fast jedem, der sich gerade selbstständig gemacht hat. Die ehrliche Antwort hängt von der Rechtsform ab. Als Einzelunternehmer oder Freiberufler sind Sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet. Ich rate trotzdem jedem dazu, und die Gründe sind handfest.
Auf einen Blick
- Einzelunternehmen und Freiberufler: kein Gesetz schreibt ein Geschäftskonto vor.
- GmbH und UG: Die Gesellschaft braucht ein eigenes Konto, praktisch ohne Ausnahme.
- Ein gemischtes Konto legt in der Betriebsprüfung auch Ihre privaten Buchungen offen.
- Ein zweites Konto für Steuerrücklagen schützt vor bösen Überraschungen.
Was das Gesetz verlangt
Für Einzelunternehmer und Freiberufler gibt es keine Vorschrift, die ein separates Konto verlangt. Sie müssen Ihre Geschäftsvorfälle vollständig und nachvollziehbar aufzeichnen. Wie Sie das schaffen, bleibt Ihnen überlassen. Mit einem Konto, auf dem Miete, Supermarkt und Kundenzahlungen durcheinander laufen, wird das allerdings mühsam.
Bei einer GmbH oder UG sieht es anders aus. Die Gesellschaft ist eine eigene Rechtsperson. Ihr Geld gehört nicht dem Geschäftsführer, und für die Eintragung ins Handelsregister muss das Stammkapital nachweisbar eingezahlt sein. Ohne Konto auf den Namen der Gesellschaft geht das praktisch nicht. Wer dort Privates und Betriebliches mischt, riskiert zusätzlich, dass das Finanzamt Zahlungen als verdeckte Gewinnausschüttung wertet.
Unabhängig vom Steuerrecht lohnt ein Blick in die Bedingungen Ihrer Bank. Viele Banken untersagen dort die geschäftliche Nutzung eines privaten Girokontos und können es im Zweifel kündigen.
Was bei einem gemischten Konto in der Prüfung passiert
Nutzen Sie Ihr Privatkonto auch geschäftlich, wird es zum betrieblich genutzten Konto. Die Kontoauszüge sind dann Teil Ihrer Buchhaltung, und der Prüfer darf sie vollständig einsehen. Dazu gehören die Apothekenrechnung, der Urlaub und die Überweisung an die Familie. Jede Gutschrift, die Sie nicht erklären können, kann er als Betriebseinnahme behandeln.
Mit getrennten Konten bleibt das Privatkonto privat. Der Prüfer sieht nur das, was ihn betrifft.
Privatentnahmen und Einlagen richtig buchen
Ganz trennen lässt sich das Geld nie, und das ist auch nicht nötig. Überweisen Sie sich Ihren Lebensunterhalt vom Geschäftskonto aufs Privatkonto, ist das eine Privatentnahme. Zahlen Sie eine Geschäftsausgabe ausnahmsweise mit der privaten Karte, ist das eine Privateinlage. Beides wird gebucht, und beides ist völlig normal. Entscheidend ist, dass es nachvollziehbar bleibt: lieber eine feste Überweisung im Monat als zwanzig kleine.
Ein Unterkonto für die Steuer
Ein Teil jeder Einnahme gehört nicht Ihnen. Stellen Sie 1.190 Euro in Rechnung, sind davon 190 Euro Umsatzsteuer, die Sie ans Finanzamt weitergeben. Dazu kommen Einkommensteuer und gegebenenfalls Gewerbesteuer, die oft erst Monate später fällig werden.
Viele Geschäftskonten bieten kostenlose Unterkonten. Überweisen Sie bei jedem Zahlungseingang die Umsatzsteuer und einen festen Anteil für die Einkommensteuer auf ein solches Unterkonto. Wie hoch dieser Anteil sein sollte, klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater. Dann ist das Geld da, wenn der Bescheid kommt.
Worauf Sie bei der Kontowahl achten
- Schnittstelle zur Buchhaltung. Das Konto sollte sich mit Lexware Office oder DATEV verbinden lassen. Dann kommen die Umsätze automatisch in die Buchhaltung und müssen nicht abgetippt werden.
- Unterkonten. Für die Steuerrücklage, siehe oben.
- Kontoauszüge als Datei. PDF-Auszüge für die Ablage, dazu ein Export als CSV oder CAMT für die Buchhaltung.
- Gebühren pro Buchung. Bei vielen kleinen Zahlungen machen Buchungsgebühren mehr aus als die Grundgebühr.
- Bargeld. Wenn Sie Bareinnahmen haben, brauchen Sie eine Bank, bei der die Einzahlung nicht teuer ist.
Häufige Fragen
Darf ich ein zweites Privatkonto als Geschäftskonto nutzen?
Steuerlich ja, wenn Sie darüber nur Geschäftliches abwickeln. Prüfen Sie aber die Bedingungen der Bank. Erlaubt sie keine geschäftliche Nutzung, kann sie das Konto kündigen.
Brauche ich als Kleinunternehmer ein Geschäftskonto?
Eine Pflicht gibt es auch hier nicht. Gerade am Anfang mit wenigen Umsätzen ist ein getrenntes Konto aber der einfachste Weg, die Buchhaltung klein zu halten. Ein zweites Girokonto kostet oft nur wenige Euro im Monat.
Was mache ich, wenn ich versehentlich privat vom Geschäftskonto bezahlt habe?
Nichts zurücküberweisen, sondern als Privatentnahme buchen. Das ist kein Fehler, sondern ein gewöhnlicher Buchungsvorgang.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Die übernimmt Ihr Steuerberater. Stand der Rechtslage: Oktober 2026.
Weiterlesen: Die 3 häufigsten Fehler bei der Belegerfassung und Warum monatliche Buchhaltung sinnvoller ist.
Ich binde Ihr Geschäftskonto an die Buchhaltung an und buche jede Transaktion richtig zu, auch Entnahmen und Einlagen.
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